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Antiziganismus

Die Verwendung des Begriffs „antizyganizm“ ist erstmalig für die späten 1920er und 1930er Jahre in der damaligen Sowjetunion belegt. Der Begriff diente staatlichen Stellen und Romani-Aktivist:innen dazu, die alltägliche Diskriminierung von Rom*nja zu benennen und zu kritisieren. Zwar entstand aufgrund von Kontakten in die Sowjetunion im Englischen die Bezeichnung „anti-Gypsyism“, die für das Jahr 1935 nachgewiesen ist, allerdings hatte dieser Entwicklungsstrang keinen über die 1930er Jahre hinausgehenden Einfluss.

In Deutschland wurde „Antitsignanismus“ dem derzeitigen Kenntnisstand zufolge zuerst 1981 in Veröffentlichungen des Projekts „Tsiganologie“ der Universität Gießen verwendet. Die Tsiganologie hatte die Funktion, antiziganistische Zuschreibungen wissenschaftlich zu rechtfertigen. Mit Blick auf den Völkermord an den europäischen Rom*nja und Sinti*zze während des Nationalsozialismus bestritt Bernhard Streck, ein Mitarbeiter des Projekts, dementsprechend mit seiner Begriffsbildung, dass es eine rassistische Ideologie gegeben habe, die dem Völkermord zugrunde gelegen habe. Deshalb setzte er „Antitsiganismus“ in distanzierende Anführungszeichen. Gleichzeitig schrieb er den Verfolgten und Ermordeten selbst die Verantwortung für ihre Verfolgung zu, indem er behauptete, der NS-Staat habe mit seinen Verfolgungsmaßnahmen lediglich auf reale „Missstände“ reagiert.

In Abgrenzung zu dieser rassistischen Begriffsvariante haben Wissenschaftler:innen und Selbstorganisationen einen rassismuskritischen Antiziganismus-Begriff entwickelt. Antiziganismus wird verstanden als strukturelle Diskriminierung und als spezifische Form von Rassismus gegenüber Menschen, die als „Zi.“ stigmatisiert werden. Wie bei anderen Rassismen liegen die Ursachen für Antiziganismus in der Verfasstheit der modernen Gesellschaft (Weitere Infos zum Inhalt dieses Begriffs bietet der Eintrag zu Gadje-Rassismus). Gegenüber Begriffsalternativen wie Antiromaismus, Romaphobie (siehe auch Xenophobie) oder Rassismus gegenüber Sinti*zze und Rom*nja hat Antiziganismus verschiedene Vorteile (siehe dazu Antiromaismus). So macht er u. a. präziser als jene Begriffe deutlich, dass die Betroffenengruppe nicht natürlich gegeben ist, sondern erst durch Diskriminierung sozial hergestellt wird.

Nachdem die Europäische Union den Begriff in den frühen 2000er Jahren in verschiedene Beschlüsse und Dokumente aufgenommen hatte, gilt er inzwischen in Wissenschaft und Öffentlichkeit als weitgehend etabliert und wird auch vom Zentraltrat deutscher Sinti und Roma offiziell verwendet. Seine Etablierung ging einher mit einer erhöhten Aufmerksamkeit für den Völkermord an den europäischen Sinti*zze und Rom*nja in der Bundesrepublik, für die lange ignorierten Ansprüche der Überlebenden und für den nach dem Nationalsozialismus weiter in der Bundesrepublik vorherrschenden Gadje-Rassismus.

Trotz seiner Leistungen und weiten Verbreitung bemängeln einige Romani-Wissenschaftler:innen und -Aktivist:innen, dass sich in dem Begriff Antiziganismus die diskriminierende Fremdbezeichnung „Zi.“ wiederhole. Dies könne dazu führen, dass diese Fremdbezeichnung an neuer Legitimität gewinne und sich wieder stärker verbreiten, obwohl sie vom weit überwiegenden Teil der Betroffenen als Selbstbezeichnung abgelehnt werde. Dies könne zur Reproduktion rassistischer Zuschreibungen und zu neuen Verletzungen führen, da die Fremdbezeichnung aufs engste mit abwertenden Stereotypen, Ablehnungen, Verfolgungen und Vernichtung verknüpft ist, die die Betroffenen auch heute noch erleben (aus diesem Grund wird die Fremdbezeichnung in diesem Glossar nur in abgekürzter Form und in Anführungszeichen verwendet.). Darüber hinaus, so wird kritisiert, ist der Begriff Antiziganismus stark mit der Diskurshoheit weißer Wissenschaftler:innen verbunden.