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Diskriminierung Ost/West

Dieser unscharfe Begriff beschreibt die Diskriminierung von Menschen ostdeutscher Herkunft, also aus dem Gebiet der ehemaligen DDR, und das Übergehen ihrer Lebenserfahrungen und Biografien. Wenn von deutscher Nachkriegsgeschichte die Rede ist oder die deutschen Bundeskanzler aufgezählt werden, ist oft die Geschichte der BRD gemeint und die DDR wird vergessen, übergangen oder nur am Rande dargestellt. Der Begriff umfasst auch die strukturelle Benachteiligung Ostdeutschlands, beispielsweise bezogen auf die Höhe des durchschnittlichen Einkommens, Vermögens, die Verfügung über Wohneigentum oder die Besetzung von Spitzenpositionen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Ein rechtlicher Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Herkunft ist beispielsweise im Arbeitsleben kaum möglich, da Ostdeutschland nicht als spezifische ethnische Herkunft gilt und die Herkunft aus Ostdeutschland auch an kein anderes Diskriminierungsmerkmal im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz anknüpft.

In einer aktuellen Variante von Diskriminierung aufgrund der ostdeutschen Herkunft wird Ostdeutschen generell eine rechte bzw. zu Rechtsextremismus und Rassismus neigende Grundeinstellung unterstellt, und zwar aufgrund höherer AfD-Wahlergebnisse, häufigerer rechtsextremer und rassistischer Übergriffe, einer durchschnittlich stärkeren Ausprägung einiger Dimensionen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oder der höheren Beteiligung an Pegida- und sonstigen rechten Aktivitäten in Ostdeutschland.