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Rechtsextremismus

Eine einheitliche Definition des Rechtsextremismus gibt es nicht, da in großen Teilen der Wissenschaft etwas anderes unter dem Begriff verstanden wird als die amtliche Definition des Verfassungsschutzes und der nahestehenden „Extremismustheorie“. Darüber hinaus ist umstritten, was die Elemente eines rechtsextremen Weltbilds sind und ab welchem Intensitätsgrad von einem geschlossen rechtsextremen Weltbild gesprochen werden kann. Zumindest darauf, dass eine Ideologie der Ungleichheit fester Bestandteil des Rechtsextremismus ist, können sich die allermeisten Wissenschaftler:innen aber einigen. Demnach werden Menschen anhand von konstruierten „Rassen“ oder „Ethnien“ in „natürliche“, unabänderliche Kollektive eingeteilt. Durch den Ausschluss all derer, die „von Natur aus“ nicht zum Kollektiv gehören, soll das Ziel erreicht werden, dass ethnisch-homogene Völker in Regionen zusammenleben, die entlang ethnischer Trennlinien definiert werden. Indem die rechtsextreme Argumentation dem Kollektiv eine vorrangige Stellung gegenüber dem Individuum zuschreibt, widerspricht sie den Grundlagen der liberalen Demokratie, die sich ihrerseits am freien, gleichen und selbstbestimmten Individuum orientiert.

Siehe Extreme Rechte, Extremismustheorie, Amtlicher Extremismusbegriff