Der Begriff des Ausländers bzw. der Ausländerin bezeichnet in Deutschland lebende Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Er wird häufig verwendet im Rahmen gesetzlicher Regelungen (z. B. Staatsanghörigkeit, Ein- und Ausreise, Aufenthalt) und in Bevölkerungsstatistiken. Als juristischer Begriff verweist er auf einen Status eingeschränkter Rechte: Wer nicht den deutschen Pass besitzt, ist in wesentlichen Lebensbereichen nicht gleichgestellt. Ausgrenzung setzt insofern rechtlich bei der Frage der Staatsbürgerschaft an. Zur Bezeichnung von Anfeindungen gegenüber den/die Anderen ist der Begriff der Ausländerfeindlichkeit allerdings ungeeignet, weil eine fremde Staatsangehörigkeit nicht das Merkmal ist, an dem sich negative Einstellungen und Gewalt festmachen: So sind weiße US-Amerikaner weniger von diesen Anfeindungen betroffen als schwarze Deutsche.