In
Deutschland verbotene Zeichen und Symbole

Das
Hakenkreuz ist das wichtigste Kennzeichen des Nationalsozialismus (NS), in dessen Schatten
millionenfacher Mord begangen wurde. Hitler deutete es völkisch-germanisch und mit deutlich antisemitischer Ausrichtung: Als "heiliges
Zeichen der Germanen", als "Wiedergeburt unseres Volkes"
oder als "Mission des Kampfes für den Sieg des arischen Menschen und zugleich auch den Sieg des Gedankens der schaffenden Arbeit, die selbst ewig antisemitisch war und antisemitisch sein wird".
 Der
Alliierte Kontrollrat verbot 1945 das Hakenkreuz als Symbol der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP).
In der Bundesrepublik Deutschland ist heute das Tragen bzw. Benutzen des
Hakenkreuzes, auch in seinen abgewandelten Formen, strafbar: Verboten
ist das Hakenkreuz z. B. in der rechts- oder linksdrehenden
Variante. Verboten ist es in der bogenförmigen Form (auch als Swastika-Kreuz
bezeichnet), die in ähnlicher Weise von der "NS-Frauenschaft"
und dem "Deutschen Frauenwerk" verwendet wurde. Verboten ist
auch das Hakenkreuz als Negativ, wie es die 1983 verbotene "Aktionsfront
Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten" benutzte.
Das
Risiko der Strafverfolgung hat dazu geführt, dass das Symbol in Deutschland
kaum noch öffentlich zur Schau getragen wird. Jugendliche,
die klammheimlich Häuserwände mit Hakenkreuzen besprühen
oder das Symbol in Bänke und Bäume ritzen, wollen entweder provozieren
und Grenzen austesten oder aber ein klares Bekenntnis zur nationalsozialistischen
Ideologie ausdrücken. Welche Motivation zugrunde
liegt, ist jeweils nur im Einzelfall zu klären.
Im
Internet ist das Hakenkreuz demgegenüber in den verschiedensten Formen
virulent und für jedermensch abrufbar. Dies liegt darin begründet,
dass deutsche Strafrechtsbestimmungen nicht weltweit gelten und nur wenige
Länder ihrerseits NS-Symbole wie das Hakenkreuz verboten haben (z. B. Frankreich, Italien,
Ungarn). Rechtsextreme Parteien wie die "American Nazi Party"
verbreiten deshalb via Internet ungehindert das Hakenkreuz weltweit und neonazistische
Netzwerke wie "Skrewdriver" warten auf ihren Websites mit dem
NSDAP-Hoheitszeichen auf: Der Reichsadler mit Hakenkreuz symbolisierte
in der NS-Zeit die Einheit von Partei und Staat.
Betont
werden muss, dass Hitler das Hakenkreuz nicht erfunden hat. Hitler bzw.
völkische und nationalsozialistische Kreise missbrauchten vielmehr
das bereits in frühgeschichtlicher Zeit verbreitete Zeichen für
ihre menschenverachtenden und todbringenden Zwecke. In anderen Kulturen
war und ist das als Sonnenrad beschriebene Hakenkreuz demgegenüber
positiv besetzt: In Sanskrit heißt das Hakenkreuz "Swastika"
und gilt als Sinnbild des ewigen Kreislaufes und Zeichen Buddhas. Als
Heilszeichen ziert das Symbol z. B. die Tempelräume des Dalai Lamas.
Es wird gedeutet als mythologisches Symbol für zyklische Bewegung
und kosmische Regeneration, als Symbol für das Leben, die Sonne und
das Glück.
Im
deutschsprachigen Raum der Neuzeit wurde das Symbol erstmalig von Turnvater
Jahn als Identifikationszeichen für eine Gruppierung verwendet,
indem er das Motto "Frisch-Fromm-Fröhlich-Frei" in Hakenkreuzform
verewigte. 1907 wurde es das offizielle Symbol des deutschen Turnerbundes.
Auch die 1895 gegründete Wandervogelbewegung, die Großstadtjugendliche
mit Fahrten und Zeltlagern zurück in die Natur führen wollte,
übernahm das Symbol. Der Wandervogelbewegung angehörige junge
Rekruten führten dann im ersten Weltkrieg ihr Kennzeichen in das
kaiserliche Heer ein.
In
rechtsextremen Kreisen wird
das Hakenkreuz bis heute als "das germanische
Nationalsymbol" ausgegeben. Fundorte in Europa belegen
demnach angeblich, dass sich das Symbol vor rund fünf Jahrtausenden
von Europa aus über Troja bis nach Kleinasien verbreitete. Die Wirklichkeit
ist allerdings nicht so schlicht wie behauptet. So schreibt Frauke Stuhl:
"Der älteste Nachweis des Hakenkreuzes stammt wahrscheinlich
aus der Ukraine und wird ungefähr auf das Jahr 10.000 v. Chr. datiert.
Es findet sich in Tibet, dem vorkolumbianischen Amerika, in Europa seit
dem Neolithikum und vereinzelt in Afrika und Polynesien."(1)
Die Frage, ob die Verwendung von Aufklebern oder Buttons mit durchgestrichenen oder zerbrochenen Hakenkreuzen als ersichtliche Zeichen der Ablehnung der zugrundeliegenden NS-Ideologie straffrei sei, entschieden Landgerichte in Deutschland lange uneinheitlich. Diese Frage dürfte nach einem Urteil des Staatsschutzsenates des Bundesgerichtshofes (BGH) im März 2007 abschließend geklärt sein: Das Hakenkreuz darf demnach in einer Darstellung straffrei verwendet werden, wenn das Symbol "offenkundig und eindeutig" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringe.
Die
S- bzw. Sigrune ist das Symbol, das nach dem Hakenkreuz am deutlichsten
mit der NS-Diktatur assoziiert wird. Die aus zwei S-Runen kombinierte
Doppel-Sigrune war das Zeichen der "Schutzstaffel" (SS) der
NSDAP,
die für die "innere Sicherheit" zuständig war. Die
einfache Sigrune war das Emblem des "Deutschen Jungvolkes" in
der Hitlerjugend, das auf Fahnen, Standarten und Uniformen eine breite
Verwendung fand.
In
abgewandelter Form mit waagerechten Spitzen benutzte die neonazistische
"Aktionsfront nationaler Sozialisten/Nationaler Aktivisten"
das Symbol. Aufgrund des 1983 ergangenen Verbots der Gruppe ist auch die
Verwendung dieser Form der S-Rune strafbar.
Trotz
Verbots taucht das Zeichen in modifizierter Form auch in Deutschland immer
wieder in Schriftzügen auf CD-Covern oder Aufnähern auf. Im
Ausland aktive Neonazis benutzen das Zeichen weiterhin offen. So bietet
die 2000 in Deutschland verbotene, aber in anderen Ländern weiterhin
aktive "Blood&Honour"-Bewegung über das Internet Fahnen
mit dem SS-Abzeichen an, die hinsichtlich der NS-Ausrichtung keinen Zweifel
lassen: Das SS-Zeichen wird z. B. kombiniert mit dem Totenkopf, dem Symbol
der SS-"Totenkopfverbände", die ab 1936 unter anderem für
die Bewachung der Konzentrationslager zuständig waren.
Das
aus einer Sigrune und dem Buchstaben A bestehende Symbol der in Deutschland
verbotenen "Sturmabteilung" (SA) der NSDAP findet im gegenwärtigen
Rechtsextremismus kaum Verwendung.
Seit
Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurden bundesweit mehr als 100
rechtsextremistische Vereinigungen wegen Verstößen gegen die
verfassungsmäßige Ordnung vom Bundesminister des Innern bzw.
den jeweils zuständigen Länderbehörden verboten.
Beispiele aus den vergangenen Jahren sind das Verbot der "Blood&Honour"-Division Deutschland
(2000), der "Skinheads Sächsische Schweiz" (2001) , der "Fränkischen Aktionsfront" (2004), der "Kameradschaft Tor Berlin" (2005), der "Kameradschaft Schutzbund Deutschland" (2006) oder der "Kameradschaft Sturm 34" (2007). Mit den Verboten wurde auch die Verwendung der Symbole und Logos untersagt,
die die jeweiligen Vereinigungen als Erkennungszeichen trugen. Dies hat
zur Folge, dass bestimmte Symbole strafbar sind, wenn sie mit Bezug zu
den verbotenen Gruppierungen gezeigt werden.
Ein
Beispiel ist die so genannte "Wolfsangel", die die 1982 verbotene
neonazistische Organisation "Junge Front" zu ihrem Symbol gemacht
hatte. Das Zeichen soll für Wehrhaftigkeit stehen. Es befindet sich
auch auf Stadtwappen (z. B. Rüsselsheim) und auf dem Verbandsabzeichen
der Bundeswehr, fand in abgewandelter Form in der NS-Zeit Verbreitung
("NS-Schülerbund", "SA-Standarte Feldherrenhalle", "HJ-Adjudanten")
und wird auch von heutigen Rechtsextremen und Neonazis in aller Welt benutzt
(z. B. als Button auf der Website von "Blood&Honour"/Skandinavien
und als Logo der schwedischen Terrorgruppe VAM).
Das
im rechtsextremen Spektrum des In- und Auslandes
häufig verwendete Keltenkreuz ist in Deutschland als Abzeichen
der 1982 verbotenen "Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei
der Arbeit" (VSBD/PdA) nicht erlaubt. Diese Gruppe hatte sich Anfang
der 1980er Jahre unter Führung von Friedhelm Busse zu einer bedeutenden
Neonazi-Organisation entwickelt. Busse wurde später Bundesvorsitzender
der "Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP), die 1995
verboten wurde. Die VSBD/PDA nutzte das Keltenkreuz nicht isoliert, sondern in einen Rhombus eingefügt, der von einem stilisierten Adler gehalten wurde.
Die isolierte Darstellung des Keltenkreuzes galt in Deutschland aufgrund des Fehlens einer bundeseinheitlichen Rechtsprechung lange nicht als strafbar. Dies hat sich mittlerweile grundlegend geändert. Am 1.10.2008 entschied der Bundesgerichtshof, dass das öffentliche Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes auch dann den Straftatbestand des § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) erfüllt, wenn das Symbol isoliert, d. h. ohne konkrete Hinweise auf die verbotene VSBD/PdA, verwendet wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur, wenn sich nach Würdigung der "gesamten Umstände der Tat" herausstellt, dass der Schutzzweck des § 86 a StGB nicht berührt ist. Dies dürfte der Fall sein, wenn das Symbol außerhalb rechtsextremer Bedeutungszusammenhänge verwendet wird.
Im europäischen Kontext zeigen z. B. NS-Parteien in Protugal und Spanien das Keltenkreuz.
Neben
dem Keltenkreuz gehört die Odalrune heute zu den im rechtsextremen Spektrum
am häufigsten gebrauchten Symbolen. Verwendet wurde sie unter Hitler
als Abzeichen des "Rasse- und Siedlungsamtes" der SS und als Emblem der
7. Waffen-SS Freiwilligen Gebirgsdivision "Prinz Eugen". Die
Odalrune ziert bis heute Schulterklappen der Hauptfeldwebel der Bundeswehr.
In Deutschland strafbar ist die Odalrune nur als Kennzeichen des 1960/61
verbotenenen "Bundes Nationaler Studenten" (BNS) und der 1994
verbotenen "Wiking-Jugend". Beide Organisationen hatten die
Rune in ihrem Emblem verwendet.
Neben
diesen Beispielen gibt es eine lange Liste von Kennzeichen verbotener
Vereinigungen, deren Verwendung generell untersagt ist: So wurden mit
dem Verbot der "Blood&Honour"-Division Deutschland und ihrer
Jugendorganisation "White Youth" gleich mehrere Embleme verboten.
Ob derartige Verbote viel
nutzen, ist umstritten. Jugendliche, die sich weiterhin zu dem in vielen
anderen Ländern aktiven neonazistischen Netzwerk bekennen wollen,
haben sich mit dem Zahlencode "28" bzw. "2+8" (der
für den zweiten und achten Buchstaben des Alphabets steht) ein neues
Symbol geschaffen, mit dem sie sich ungehindert zu "Blut und Ehre"
bekennen können.
Eine Übersicht über verbotene rechtsextreme Symbole und die Rechtslage bieten z. B. die Internetseiten der Aktion Zivilcourage
Pirna und des Kreisjugendring Nürnberg Stadt (Recht gegen Rechts)
(1) Frauke Stuhl: Ich weiß nicht, was soll es
bedeuten
Die Symbolik der extremen Rechten, in: Archiv der Jugendkulturen
(Hg.): Reaktionäre Rebellen. Rechtsextreme Musik in Deutschland,
Berlin 2001, S. 117-130, S. 118
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Erstellt von B. Rheims
08/2002, aktualisiert 6/2009
© IDA-NRW
2001
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